Bei Glasbruch sollten keine Restscherben entsorgt werden, bevor nicht eine best ausgewiesene Glasmaler/in den Schaden vor Ort eingesehen hatte. Entscheidende Analysen und Sicherungsmassnahmen vor Ort, verhindern in den meisten Fällen, dass nicht aus Unkenntnis dem Original noch mehr Schaden zugefügt wird und dadurch eine Reparatur unnötig verteuert wird. Weitere Beratung oder Auskunft: info@glasmalkunst.ch